Häufig gestellte Fragen zu Klimaanlagen und BAFA-Förderung
Uns erreichen von Kunden meistens ähnliche Fragen. Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten hier direkt für Sie zusammengestellt.
Häufig gestellte Fragen zu Klimaanlagen
Die Lautstärke von heutigen Klimaaußengeräten liegt, je nach Marke und Modell, bei ab 42 dB(A). Außengeräte mit einer Lautstärke von unter 50 dB(A) gelten als leise Klimaanlagen. Soll ein Klima-Außengerät besonders leise sein, müssen eventuell Abstriche bei der Kühlleistung gemacht werden. Je Stärker eine Klimaanlage, umso lauter ist es normalerweise auch im Kühlbetrieb.
Einige Hersteller (bspw. Mitsubishi Heavy) besitzen einen “Silent Mode”, welcher die Leistung des Außengeräts bei 70% begrenzt, um die Geräuschemission des selbigen künstlich zu begrenzen.
Bei Innengeräten sind vor allem dank moderner Inverter-Technologie nur rund 19 dB(A) zu erwarten, wie Flüstern im Hintergrund. Die Klimaanlage startet bei dieser Technologie mit hoher Leistung und fährt dann nach wenigen Minuten auf ein niedriges Niveau zurück (Sie kennen diese Technik vielleicht schon aus Ihrem Auto mit Klima-Automatik). Durch diesen Intervall-Betrieb entsteht auch kein dauerhaft monotones Geräusch.
Grundsätzlich gilt für Split-Klimaanlagen: Je niedriger die eingestellte Stufe, desto leiser und sparsamer das Gerät.
- 20 Dezibel – Laubrascheln
- 30 Dezibel – Flüstern
- 40 Dezibel – leise Musik, Radio im Hintergrund
- 50 Dezibel – Gespräch
- 60 Dezibel – Gespräch mit mehreren Personen
Zusammenfassend kann man also guten Gewissens sagen, dass die heutigen Split-Klimaanlagen regelrechte Leisetreter sind, und Lärmbelästigung durch Klimaanlagen zu Thema aus vergangenen Tagen gehört. Mitunter macht die Einbausituation der Innengeräte die Verwendung einer Kondensatpumpe (zum Abführen von Kondenswasser) erforderlich. Auch diese geben beim Abpumpen ein leises Summen (Betriebslautstärke: 20dB(A) von sich.
Die Kosten für eine Klimaanlage hängen immer stark von den Gegebenheiten am Montageort ab.
So benötigen sie für eine größere, oder aber schlecht gedämmte Räumlichkeit mit vielen Glasflächen in Südausrichtung mehr Kühlleistung, als für einen kleinen Erdgeschoss-Raum an der Nordseite des Hauses. Zur Auslegung von Leistungen und Anlagengröße empfehlen wir deshalb dringend einen Besichtigungstermin mit einem Techniker im zu klimatisierenden Objekt.
Auch bei den Montagekosten der Anlage ist so einiges zu beachten. So gibt es natürlich verschiedene Arten von Außen- & Trennwänden, was wiederum direkten Einfluss auf die Kernbohrungen und Befestigung der Innen- & Außengeräte nimmt.
Es gibt Wände, durch die unsere Techniker in wenigen Sekunden mit der Bohrkrone bohren, und anderenorts verbringt man einige Stunden an einer Eisenbewährten Betonwand..
Ein weiterer, nicht zu vernachlässigender Fakt sind die Rohrwege.
Durch Rohstoffknappheit und steigenden Bedarf am Weltmarkt unterliegen vor allem die für eine Klimaanlage benötigten Kupferrohre und elektrischen Verbindungskabel einem kontinuierlichen Aufwärtstrend, der ebenfalls direkten Einfluss auf den Preis einer Klima-Installation nimmt.
Eine einfache und schnelle Installation einer Klimaanlage beginnt bei etwa 1.500 € (Inkl. MwSt.), kann sich aber bei kritischem Mauerwerk, hoher Kälteleistung und langen Rohrwegen bis weit über diesen Preis hinaus bewegen.
Auf die spontane Frage “Was kostet eine Klimaanlage” lässt sich deshalb keine wirklich “belastbare” Antwort geben.
Hier müsste man so etwas antworten wie:
“Pro Raum (Innengerät) wird man irgendwo im Bereich 2.000 bis 3.000 EUR landen. Ausreißer gibt es aber in jede Richtung.”
Häufig gestellte Fragen zur Förderung
Grundsätzlich gibt es im Privat-Sektor keine Förderung von Klimageräten.
Wohl aber gibt es eine Förderung von als Hocheffizienz-Wärmepumpe eingestuften Luft-/Luft-Wärmepumpen (= Klimageräte mit Heizfunktion).
Diese Geräte lassen sich im Rahmen einer BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahme) mit 35%, bzw. sogar 45% (bei gleichzeitiger Rückrüstung einer bestehenden Ölheizung) beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördern.
Bedingung hierfür sind, dass
- … der Bauantrag zur Errichtung des zu modernisierenden Objekts bereits 5 Jahre oder mehr in der Vergangenheit liegt.
- … die zu verbauende Luft-/Luft-Wärmepumpe (Klimaanlage) zu mind. 50% zum Heizen verwendet werden wird.
- … die zu verbauende Luft-/Luft-Wärmepumpe (Klimaanlage) einen SCOP (Wirkungsgrad im Heizbetrieb) von 4.6 bzw. A++ oder mehr besitzt.
- … die Inbetriebnahme und Dokumentation durch einen zertifizierten Kälte-/Klimafachbetrieb erfolgt.
Bei einem Mono-Split-Gerät (Ein Außen- und ein Innenteil) lässt sich anhand des mitgelieferten Energie-Labels recht schnell feststellen, ob ein Klimagerät einen SCOP (Wirkungsgrad im Heizbetrieb) von 4.6 oder höher besitzt. Vereinfacht gilt zu sagen, dass hierfür im Heizbetrieb ein “A++” erforderlich ist.
Für Multi-Split-Geräte (Ein Außenteil, zwei oder mehr Innenteile) besitzen wir normalerweise Label-Generatoren des jeweiligen Herstellers, durch die sich ein auf die Anlage zugeschnittenes Energie-Label berechnen und exportieren lässt. Auch hier ist es erforderlich, einen SCOP von 4.6 oder höher zu erreichen, um das ganze Projekt förderfähig zu machen.
Für weitere Informationen zum Thema kontaktieren Sie uns gern.
Da Auflagen und Vorgaben einer kontinuierlichen Anpassung unterliegen, sind sämtliche Angaben unsererseits natürlich ohne Gewähr!
Da zwischenzeitlich beinahe 100% aller Privatkunden die Förderung ihrer Luft-/Luft-Wärmepumpen (= Splitklimaanlage) im Rahmen einer Gebäudemodernisierung mit dem BAFA durchführen müssten, haben wir uns Verstärkung in Form einer Energieberatung mit Schwerpunkt Luft-/Luft-Wärmepumpen ins eigene Haus geholt. Bitte sprechen Sie uns gern auf das Thema an.
Gefördert wird tatsächlich der gesamte Umfang des Projekts.
Also nicht nur das Klima-Splitgerät selbst, sondern auch alle zum Betrieb erforderlichen elektrischen und kältetechnischen Verbindungsleitungen, Kabelkanäle, Kernbohrungen, Wandkonsolen und natürlich auch die Arbeitszeit der Klimatechniker. Sie erhalten also nach Abschluss der Arbeiten von uns eine allumfängliche Rechnung, welche dann in voller Höhe gefördert werden kann.
Hier sollte vielleicht noch erwähnt werden, dass die Bearbeitungszeit des BAFA mitunter starken Fluktuationen unterliegt.
Von 3 Wochen bis 6 Monaten war bis dato schon alles dabei, weshalb es uns auch sehr schwer fällt, die Frage “Wann bekomme ich eigentlich mein Geld vom BAFA?” zu beantworten.